Das Handelsrecht:
- Recht der Gesellschaften (Gründungen und Änderungen von Handelsgesellschaften)
- Abfassen von Handelsverträgen
- Baurecht
- Konkursrecht
- Geistiges Urheberrecht
- Eintreibung von Forderungen
- Vertretung in Gerichtsstreiffällen
- Schiedsverfahren
Das Zivilrecht:
- Abfassen von Verträgen
- Übertragungen von Liegenschaften
- Schadenersatz
- Erbrecht
- Familienrecht
- Vertretung vor Gerichten
- Eintreibung von Forderungen
Das Arbeitsrecht:
- Abfassen von Verträgen
- Geltendmachung der Ansprüche aus arbeitsrechtlichen Beziehungen
- Vertretung vor Gerichten
Das Verwaltungsrecht:
- Recht im gewerblichen Unternehmen
- Vertretung vor Verwaltungsorganen
- Vertretung vor Verwaltungsgerichten
Das Strafrecht:
- Rechtswidersprüche
- Verteidigung im Strafverfahren
- Vertretung der Geschädigten im Strafverfahren
Das Verfassungsrecht:
- Verfassungsbeschwerden
- Vertretung vor dem Verfassungsgericht
Das Entgelt:
Die Anwaltskanzlei Pištorová, Misík, Rybář verrechnet für die erbrachten Rechtsleistungen im Einklang mit Best. § 3 ff der Verordnung des Justizministeriums Nr. 177/1996 Slg., in der geltenden Fassung, ein Vertragsentgelt, dessen Höhe im Bereich zwischen 1.500,- CZK / 1 Stunde und 4.000,- CZK / 1 Stunde + MWSt liegt, und zwar je nach der Komplexität des konkreten Falles. In einzelnen Fällen kann auch ein Pauschaleentgelt vereinbart werden. An Auslandssubjekte wird das Entgelt in EUR verrechnet. Die aufgewandten Barausgaben werden separat in Rechnung gestellt.
Pištorová, Misík, Rybář
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